Regelung der Arbeitsstunden-Einsätze

Nach Punkt 6 der Beitragsordnung für das Schulgeld der FWS Halle sind je Schuljahr von jedem Elternhaus, unabhängig von der Kinderzahl, insgesamt 10 Arbeitsstunden zu erbringen. Jedes darüber hinaus gehende Engagement ist sehr erwünscht.

Die Arbeitsstunden sind durch die Eltern im Laufzettel zu erfassen und bis zum letzten Schultag eines Schuljahres beim Sekretariat einzureichen. Die geleisteten Stunden müssen durch die jeweils für die Schule anwesende Person oder durch ein Mitglied des Baukreises abgezeichnet werden.

Eine Übertragung von Arbeitsstunden in das folgende Schuljahr ist nicht möglich, gleiches gilt für die Verrechnung geleisteter Mehrarbeit.

Die Arbeitsstunden können neben den Eltern auch von anderen volljährigen Verwandten oder Bekannten erbracht werden.

Für nicht geleistete Arbeitsstunden wird ein Sonderbeitrag von 12 € pro Stunde erhoben.

Die nachfolgende Aufzählung ist beispielhaft. Arbeitsstunden sind anrechenbar, wenn die Arbeiten der Schulgemeinschaft zugutekommen und unentgeltlich erfolgen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an den Baukreis. Unabhängig davon kann jederzeit beim Baukreis, Herrn Stoye oder Herrn Ritzau nach einzelnen Aufgaben nachgefragt werden.

Abrechnung nach Stunden:

  • Durch den Baukreis zentral organisierte Arbeitseinsätze (in der Regel 2x pro Schulhalbjahr)
  • Sonstige Arbeitsprojekte des Baukreises; diese werden auf der Homepage der Schule veröffentlicht
  • Reinigung von Klassenräumen, Fachräumen, Treppenhaus, Fenster u.a.
  • Arbeiten auf dem Außengelände und Gartenarbeit, insbesondere vor größeren Schulveranstaltungen (außerhalb der den Klassen zugewiesenen Planquadraten)
  • Organisation, Durchführung oder Mitarbeit von bzw. bei Vorträgen, Schul- und anderweitigen Informationsveranstaltungen

 

Erstellen von Schuldekoration, Ausgestaltung der Schule, Mithilfe bei Herstellung von Verkaufsobjekten für den Verkauf auf Veranstaltungen und Märkten der Schule, Kuchen backen für Kuchenbasar zugunsten der Schule (1/2 Stunde)

Vollständige Ableistung der Arbeitsstunden erfolgt bei:

  • Mitarbeit in Vorstand, Elternrat, Arbeitskreisen und Sektionen: nur bei regelmäßiger Teilnahme (mindestens 5x pro Schuljahr)
  • Teilnahme an mehrtägigen Veranstaltungen oder Fortbildungen als Vertreter der Schule (bei eintägigen Veranstaltungen erfolgt die Abrechnung nach Stunden)
  • Begleitung mehrtägiger Klassenfahrten (nur für erforderliche Begleitpersonen)

 

Erlass der Arbeitsstunden kann erfolgen bei:

  • Durchführung, Begleitung, Unterstützung von Arbeitsgemeinschaften und Schulprojekten
  • Sponsoring und anderen Sach- und Geldspenden

Die Regelung zu den Arbeitsstunden tritt am 01.08.2023 in Kraft. Sie ersetzt alle zuvor ergangenen Festlegungen.

Nach Ende des Schuljahres 2023/24 erfolgt eine Überprüfung der Regelung hinsichtlich ihrer Praktikabilität (Umfang der anrechnungsfähigen Arbeiten, Nachweisführung etc.) Sollten Sie Anregungen zur Verbesserung haben, freuen wir uns auf Ihr Feedback an !

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